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February 02 2012
“ Am 14. Oktober 2010 stand das Hauptsache-Urteil des OLG München auf dem Prüfstand des BGH. Für alle Beteiligten überraschend fällte das höchste deutsche Gericht noch am gleichen Tag seine Entscheidung zugunsten der Rechtsposition des Heise-Verlags. Die Klage der Musikindustrie wurde abgewiesen und das Urteil des OLG München aufgehoben. Zudem müssen die Kläger die Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen. Als Streitwert für die Revision setzt der BGH einen Betrag von 250.000 Euro an. Damit ist der Rechtsstreit beendet. ”— heise online | Dokumentation: Heise versus Musikindustrie
